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Derzeit ist meine Praxis
als Wahlarztpraxis geführt, das heißt,
dass eine Direktverrechnung mit den Krankenkassen
per Krankenschein nicht möglich ist.
Das Arzthonorar ist vom Patienten zu bezahlen, die
Rechnung kann bei der zuständigen Krankenkasse
eingereicht werden.
Eine Refundierung von bis zu 80% des verrechneten
Betrages ist möglich, alle dafür notwendigen
Formulare werden von mir bereitgestellt.
Der Vorteil für den Patienten liegt darin,
dass ich mir wesentlich mehr Zeit für individuelle
Betreuung nehmen kann.
Meist sind auch sehr kurzfristige Termine verfügbar,
die Wartezeit ist in der Regel sehr kurz.
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