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Dr. Oppl
 
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  Wahlärztin
Dr. Oppl
Dr. Oppl
  Derzeit ist meine Praxis als Wahlarztpraxis geführt, das heißt, dass eine Direktverrechnung mit den Krankenkassen per Krankenschein nicht möglich ist.

Das Arzthonorar ist vom Patienten zu bezahlen, die Rechnung kann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Eine Refundierung von bis zu 80% des verrechneten Betrages ist möglich, alle dafür notwendigen Formulare werden von mir bereitgestellt.

Der Vorteil für den Patienten liegt darin, dass ich mir wesentlich mehr Zeit für individuelle Betreuung nehmen kann.
Meist sind auch sehr kurzfristige Termine verfügbar, die Wartezeit ist in der Regel sehr kurz.

 
PDF Document Refundierungsformular für Krankenkassen als PDF-Datei (71 kB)
   
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